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Über uns

In Zusammenarbeit mit der DSW wird die niederländische Stiftung für die Ansprüche von Wirecard-Anlegern („Stichting Wirecard Investors Claim“) von EY einen Schadenersatz für geschädigte Wirecard-Anleger fordern.

Über die Stiftung

Die niederländische Stiftung für die Ansprüche von Wirecard-Anlegern („Stichting Wirecard Investors Claim“, SWIC) ist eine nach niederländischem Recht gegründete gemeinnützige Stiftung. Die SWIC wurde ausdrücklich mit dem Ziel gegründet, Wirecard-Anleger zusammenzubringen, um von EY Schadenersatz für den von ihnen infolge des Wirecard-Betrugs erlittenen Schaden zu verlangen. Ein derartiger Schadenersatz könnte auf dem Wege eines Gerichtsverfahrens eingeklagt oder über einen Vergleich herbeigeführt werden (oder erforderlichenfalls über eine Kombination beider Möglichkeiten).

Dabei wurde der Stiftungssitz bewusst in den Niederlanden gewählt. Dies eröffnet die Möglichkeit, einen kollektiven Vergleich mit EY zu vereinbaren, der anschließend von den niederländischen Gerichten für alle europäischen Anleger für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

Governance

Der Stiftungsvorstand besteht derzeit aus zwei renommierten Finanzexperten, und zwar Prof. Dr. Gunther Friedl (als Vorsitzendem) und dem Wirtschaftsprüfer und erfahrenen Geschäftsführer Arie van der Steen.

Mit diesem Vorstandsgremium, plus einem Team kompetenter finanzieller und rechtlicher Berater sowie einer starken Partnerschaft mit der DSW (als größter deutschen Vereinigung zum Schutz der Anlegerinteressen), ist die Stiftung perfekt dafür aufgestellt, das bestmögliche Ergebnis für die geschädigten Wirecard-Anleger zu realisieren.

Mitglieder des Vorstands

Gunther Friedl

Gunther Friedl

Vorsitzender

Friedl-Gunther

Gunther Friedl ist Professor für Betriebswirtschaftslehre an der TUM School of Management der Technischen Universität München. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls für Controlling sowie Dekan der TUM School of Management. Davor war er als Professor an der Universität Mainz tätig. Verschiedene Lehraufenthalte führten ihn an die Stanford University und die Warsaw School of Economics.

Professor Friedl ist ein namhafter Experte und anerkannter Autor von Veröffentlichungen in den Bereichen Corporate Governance sowie Finanz- und Rechnungswesen. Seine Arbeit wird regelmäßig in (internationalen) Medien zitiert, wie z.B. im Handelsblatt und in der Financial Times. Parallel zu seiner akademischen Arbeit ist Professor Friedl Mitglied mehrerer Ausschüsse und Beiräte, u.a. dem Kuratorium der DSW (Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).  Von den Nachrichtenmedien wird er regelmäßig nach seiner Einschätzung zu aktuellen Themen wie z.B. dem Wirecard-Skandal gefragt.

„Wirecard gehört zu den spektakulärsten Insolvenz- und Betrugsfällen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Abgesehen von den geschäftlichen Wirecard-Gläubigern wurde auch Zehntausenden Anlegern vorgetäuscht, sie investierten in den nächsten großen Tech-Riesen, wobei ihnen aber schlussendlich Milliarden Euros verloren gingen. Gerade für die Tausende Privatanleger, die ihre Ersparnisse investiert hatten, hatte dies sowohl persönlich als auch gesellschaftlich verheerende Auswirkungen.

Obwohl der eigentliche Täter natürlich Wirecard selbst war, bin ich doch überzeugt, dass ein Betrug dieses Ausmaßes ohne die jahrelang anstandslose Prüfung der Jahresabschlüsse des Unternehmens durch EY nicht möglich gewesen wäre. Hätte EY von Anfang an seine Pflichten gemäß den professionellen Standards ausgeführt, so wären die betrügerischen Machenschaften von Wirecard schon vor langer Zeit offengelegt worden.


Somit sind die Verluste ganz offensichtlich auch EY anzulasten. Darum möchte ich meinen Beitrag zu den Bemühungen der Stiftung leisten, für die Wirecard-Anleger eine sinnvolle Entschädigung zu erreichen.“

Arie van der Steen

Arie van der Steen

Vorstandsmitglied

Arie van der Steen

Arie van der Steen ist nicht nur Finanzexperte und routinierte Führungskraft, sondern besitzt auch Erfahrungen mit Sammel- und Massenklagen. So ist er Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied mehrerer Stiftungen, deren Ziel die Durchsetzung von Schadenersatz für Geschädigte in verschiedenen Fällen ist (beispielsweise in Bezug auf den Dieselskandal oder das Lkw-Kartell). Über seine einschlägigen Erfahrungen als Führungskraft hinaus. kann Arie auch auf seinen beruflichen Hintergrund als Wirtschaftsprüfer zurückgreifen.

Seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Sammelklagen im Allgemeinen, und ganz besonders Finanzangelegenheiten, machen ihn somit zum idealen Mitglied des Stiftungsvorstands, gemeinsam mit dem Vorsitzenden Professor Gunther Friedl.

„Das Ausmaß des Betrugs bei Wirecard ist erschütternd. Es steht außer Frage, dass Wirecard Tausende von Anlegern getäuscht und Verluste in Milliardenhöhe verursacht hat. Ausgehend von meiner eigenen Berufserfahrung als Wirtschaftsprüfer ist mir einfach unerklärlich, wie EY als Konzernprüfer die Wirecard-Jahresabschlüsse Jahr für Jahr testiert hat und dabei die zahlreichen Warnsignale für betrügerische Aktivitäten ignoriert hat.

Ich fühle mich sehr geehrt, dass ich als Vorstandsmitglied dieser Stiftung einen Beitrag zu dieser Initiative leisten darf, und kann es kaum erwarten, EY im Namen der geschädigten Wirecard-Anleger den Kampf anzusagen.“

Über die DSW

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) wurde 1947 gegründet und ist heute mit ca. 30.000 Mitgliedern der führende deutsche Verband für private Anleger.

Neben der Vertretung der Interessen der privaten Anleger sowohl auf Hauptversammlungen als auch auf politischer Ebene hält die DSW auch ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot für ihre Mitglieder bereit. Dazu gehören die kostenlose außergerichtliche Erstberatung in allen Fragen des Anlagerechts, die alljährliche Vertretung der Mitglieder in etwa 700 Hauptversammlungen sowie die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen per Musterprozess im Namen ihrer Mitglieder.

Die DSW kann auf reichhaltige Erfahrungen mit Masseverfahren, bei denen Ansprüche vieler Anleger gebündelt werden, zurückgreifen. Zu den aktuellen Beispielen für DSW-Erfolge gehören Verfahren in Bezug auf die Deutsche Telekom, Fortis und Shell sowie in Bezug auf argentinische und griechische Staatsanleihen.

Über Nieding+Barth

Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt seit Jahren zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts in Deutschland. Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und internationaler institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 20 Milliarden Euro.

Einer der größten Erfolge der Kanzlei war die rechtskräftige Durchsetzung der Sonderprüfung bei der Volkswagen AG zur Aufklärung des sogenannten „Dieselskandals“ im Jahr 2017 sowie die rechtskräftige Bestätigung dessen im Jahr 2019. Bereits in den Jahren zuvor konnten Sonderprüfungen bei der Deutschen Bank AG und der Philipp Holzmann AG durchgesetzt werden.

Nieding+Barth vertritt eine britische Pensionskasse als Musterkläger im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Dieses eigenständige Musterverfahren hatte Nieding+Barth gegen den Widerstand des Volkswagen Konzerns vor dem Bundesgerichtshof durchgesetzt.

Nieding+Barth steht der Stiftung beratend als deutscher Rechtsbeistand zur Seite. Sollte EY sich weigern, die Frage auf dem Vergleichswege beizulegen, so wird die Kanzlei die angemeldeten Teilnehmer der Stiftung in dem darauffolgenden Gerichtsverfahren gegen EY vertreten.

Über AKD

AKD ist eine führende Full-Service-Kanzlei, die an sechs Standorten im gesamten Benelux-Raum rund 300 Anwälte, Notare und Steuerberater beschäftigt. Die Kanzlei kann auf umfassende Erfahrungen in der Bearbeitung von internationalen Sammel-/Vergleichsverfahren zurückgreifen, wobei sie im Namen von verschiedenen Gruppen von Geschädigten auftritt (z.B. Anlegern, Verbrauchern, Unternehmen). Zu den aktuellen Beispielen für die AKD-Beteiligung an Sammelverfahren gehören der Dieselskandal und das LKW-Kartell. In diesen Fällen beriet AKD die verschiedenen gegründeten Stiftungen bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche für die Geschädigten.

AKD tritt als niederländische Anwaltskanzlei als Berater der Stiftung auf, neben der deutschen Kanzlei Nieding + Barth.

Welche Kosten sind mit der Teilnahme an der Initiative der Stiftung verbunden (No-cure-No-pay-Basis)?

Die Wirecard-Geschädigten können sich kostenlos bei der Stiftung anmelden. Alle anfallenden Kosten (einschließlich der rechtlichen Kosten für das Gerichtsverfahren und/oder einen Vergleich) werden von der Stiftung übernommen. Die Finanzierung der Initiative wird über einen professionellen drittseitigen Prozessfinanzierer gesichert.

Die von der Stiftung für die Teilnehmer erbrachten Dienstleistungen werden auf  „No-cure-No-pay” erbracht. Das bedeutet, dass die Stiftung nur dann ein Entgelt erhält, wenn es der Stiftung gelingt, eine Entschädigung für die Teilnehmer zu erreichen.

Im Falle eines Vergleichs bzw. eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens gegen EY wird die Entschädigung zwischen den geschädigten Wirecard-Anlegern (75%) und der Stiftung (25%) aufgeteilt. Der Anteil der Stiftung von 25% der Entschädigung dient zur Abdeckung der Kosten der Stiftung. Darin sind unter anderem die Kosten für die rechtliche und sonstige Beratung sowie die Befriedigung der Investitionsrendite des drittseitigen Finanzierers enthalten. Die genauen Bedingungen für die Teilnahme an dieser Initiative werden in einem Vertrag mit der Stiftung festgelegt.

Die Stiftung selbst arbeitet ohne jede Gewinnerzielungsabsicht.

Wie kann ich mich als Teilnehmer anmelden?

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Personalien

Wenn Sie sich als Teilnehmer anmelden wollen, benötigt die Stiftung die folgenden Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtstag (so wie er auf Ihrem Ausweis steht);
  • Ihre vollständige Anschrift (eine Postfach-Anschrift reicht nicht aus);
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC sowie Name des Kontoinhabers), damit die Stiftung Ihren Anteil an einem ggf. erzielten Schadenersatzes überweisen kann.
  • Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen (Teilnahmevertrag und Vollmachten, siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?")

Halten Sie während der Anmeldung einen Identitätsnachweis, z.B. Ihren Personalausweis oder Reisepass, bereit, damit Sie sichergehen, dass Sie Ihre Personalien korrekt eintragen.

Bitte achten Sie ganz besonders darauf, dass der Name/die Namen in der Anmeldung identisch sind mit dem Namen/den Namen der Inhaber der Wertpapierkonten. Das ist besonders wichtig, weil bei Wertpapierkonten, die im Namen mehrerer Personen gehalten werden, die Kontoinhaber nur gemeinsam Schadenersatz beanspruchen können.

Warum sollten Anleger sich dieser Initiative anschließen?

Da die Ersatzansprüche der Anleger in Bezug auf den Wirecard-Skandal frühestens gegen Ende 2023 verjähren, hat die Stiftung sich die für eine gründliche Untersuchung der zur Durchsetzung von Schadenersatz für geschädigten Anleger benötigte Zeit genommen. In Anbetracht der Tatsache, dass Wirecard selbst bereits in die Insolvenz gegangen ist, müssen sich die betroffenen Anleger nach anderen Rückgriffsmöglichkeiten umschauen.Wie aus späteren Untersuchungen des Skandals hervorging, hat EY als Abschlussprüfer von Wirecard die zahlreichen Warnsignale durchweg nicht erkannt (oder bewusst ignoriert), die auf die weitverbreiteten betrügerischen Aktivitäten in dem von EY zu prüfenden Unternehmen hinwiesen.

Die Stiftung und die DSW sind einer Meinung, dass die logische Wahl diesbezüglich in der Verfolgung der Schadenersatzansprüche der Anleger gegenüber EY (EY Deutschland plus EY Global) besteht. EY Global hat ihre elementaren Überwachungspflichten und Compliance-Mindeststandards im Verhältnis zu EY Deutschland verletzt. Als eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt dürfte EY auch finanziell dazu in der Lage sein, die geschädigten Wirecard-Anleger für ihre Verluste zu entschädigen.

Die Stiftung genießt eine starke Unterstützung von der größten deutschen Anlegerschutzvereinigung DSW und kann außerdem auf die benötigten Erfahrungen und das erforderliche Know-how zurückgreifen. Die Tatsache, dass die Stiftung ihren Sitz in den Niederlanden hat, eröffnet die Möglichkeit, einen Vergleich mit EY abzuschließen, der dann von den niederländischen Gerichten für allgemeinverbindlich für alle Wirecard-Anleger erklärt werden kann.

Nicht zuletzt tragen die geschädigten Wirecard-Anleger, die sich dieser Initiative anschließen, kein Prozesskostenrisiko. Fazit: die SWIC-Stiftung ist perfekt dafür aufgestellt, für Wirecard-Geschädigte das bestmögliche Ergebnis zu realisieren. Bei der DSW haben bereits über 30.000 geschädigte Anleger ihr Interesse an der Weiterverfolgung dieser Angelegenheit bekundet.

Transparenz

Die Stiftung wurde mit dem ausdrücklichen Ziel gegründet, den Interessen geschädigter Wirecard-Investoren zu dienen. Die Stiftung ist bestrebt, den Fortschritt der Initiative transparent zu machen und die Teilnehmer so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung bei wichtigen Themen einzubeziehen . Wir werden unsere registrierten Teilnehmer über die Fortschritte auf dem Laufenden halten und stehen für Fragen rund um den Wirecard-Skandal, die Stiftung, ihre Ziele und Aktivitäten jederzeit zur Verfügung.

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